Sachkundenachweis für Hundehalter
Nach Landeshundegesetzes von NRW (LHundG NRW) sind Besitzer großer Hunde verpflichtet einen Nachweis der Sachkunde zu erwerben und dem zuständigen Ordnungsamt vorzulegen. Als große Hunde gelten solche, die größer als 40cm und/oder schwerer als 20kg sind.
Frau Ströse ist autorisiert zur Abnahme der Sachkundeprüfung gem. §11 Abs. 3 LHundG NRW („20/40-Genehmigung“).
Bitte melden Sie sich zur Terminabsprache unter Tel. 02581-95 901 95.
Wie läuft eine Sachkundeprüfung bei uns ab?
1) Terminvereinbarung
2) Vorbereitung zuhause
3) Sachkundeprüfung in der Praxis:
- Multiple-Choice-Bögen ausfüllen
- Informationsgespräch
Die Halterbescheinigungen werden direkt im Anschluss an das erfolgreiche Informationsgespräch inklusive einer Kopie ausgehändigt.
Für das Prüfungsgespräch und die Halterbescheinigung werden laut Beschluss der Kammerversammlung und in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Gebühren fällig.
Zur Vorbereitung empfehlen wir u.a. folgende Links und Bücher:
https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/hobby-tierhaltung/hunde/
https://www.tieraerztekammer-wl.de/fileadmin/user_upload/erlass_lhv-nrw.pdf
Sachkundenachweis für Hundehalter von Celina del Amo
Der Hundeführerschein von del Amo/Baade/Mahnke
Hundeführerschein und Sachkundeprüfung von Feddersen/Petersen und Piturro
Eine vollständige Version des Landeshundegesetzes finden Sie z.B. hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048
Den Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen-Lippe finden Sie unter: https://www.tieraerztekammer-wl.de/fileadmin/user_upload/Fragenkatalog_Abnahme_Sachkunde.pdf