Sachkundenachweis nach §11 Absatz 2 LHundG NRW („20/40-Genehmigung“)
Frau Ströse ist autorisiert zur Abnahme der Sachkundeprüfung gem. §11 Abs. 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) („20/40-Genehmigung“). Sachkundeprüfungen finden bei uns immer einmal monatlich an einem Samstag statt.
Bitte melden Sie sich hierfür verbindlich unter Tel. 02581-95 901 95 oder per Mail an info@tierarztpraxis-stroese.de an.
Für das Prüfungsgespräch und die Halterbescheinigung werden laut Beschluss der Kammerversammlung und in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Mindestgebühren in Höhe von 35,70€ fällig.
Wie läuft eine Sachkundeprüfung bei uns ab?
1) Terminvereinbarung
2) Vorbereitung zuhause
Sachkundeprüfung in der Praxis:
3) Multiple-Choice-Bögen ausfüllen
4) Informationsgespräch
Die Halterbescheinigungen werden direkt im Anschluss an das erfolgreiche Informationsgespräch inklusive einer Kopie ausgehändigt.
Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung empfehlen wir u.a. folgende Links und Bücher:
https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/hobby-tierhaltung/hunde/
https://www.tieraerztekammer-wl.de/fileadmin/user_upload/erlass_lhv-nrw.pdf
Sachkundenachweis für Hundehalter von Celina del Amo
Der Hundeführerschein von del Amo/Baade/Mahnke
Hundeführerschein und Sachkundeprüfung von Feddersen/Petersen und Piturro
Eine vollständige Version des Landeshundegesetzes finden Sie z.B. hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048
Die Fragebögen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe finden Sie unter: https://www.tieraerztekammer-wl.de/fileadmin/user_upload/Fragenkatalog_Abnahme_Sachkunde.pdf